In einer Sprechstunde des Seniorenbeirats hatte sich ein Ehepaar beschwert, Arzttermine nur noch Online erhalten zu können. Der Seniorenbeirat nahm die Beschwerde auf und wandte sich an den Vorsitzenden des Ärztenetzwerkes in Recklinghausen (RANIQ) Dr. Karsten Kollecker mit der Bitte sich dem Sachverhalt anzunehmen.
Dr. Kollecker sprach mit dem Facharzt und stellte den Kontakt für den Seniorenbeirat zu dem Facharzt her. Im Gespräch mit dem Arzt erfuhr der stellvertretende Vorsitzende des Seniorenbeirates Norbert Jandt, dass der Arzt mit der Vergabe von Online Terminen keineswegs Patient*Innen ausgrenzen wolle. Allerdings würde der Praxisbetrieb durch die Online Terminvergabe effizienter laufen und wesentlich weniger Terminausfälle vorkommen. Trotzdem werde der Arzt seine Praxismitarbeiter*Innen informieren, auch Termine weiterhin telefonisch und persönlich zu vergeben.
Dr. Kollecker informierte N.Jandt auch darüber, dass Praxen mit mehr als 10 Mitarbeitern verpflichtet sind auch telefonisch Termine zu vergeben.
Ergänzend wies er auf das am 28. Juni 2025 in Kraft getretenen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hin.
„Darin sind digitale Dienste wie Online-Terminbüchersysteme grundsätzlich barrierefrei zu gestalten, wenn sie von Unternehmen gegenüber Endverbraucherinnen und Endverbrauchern angeboten werden. Dazu zählen unter anderem Websites oder Apps mit Buchungsmöglichkeiten. Damit sollen digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Schwierigkeiten nutzbar sein.
Allerdings verpflichtet das BFSG nur dazu, digitale Services zugänglich und nutzbar zu machen, wenn diese angeboten werden. Das Gesetz schreibt nicht vor, analoge Zugangswege vollständig abzuschaffen oder rein digitale Zugänge als alleinige Möglichkeit festzulegen. Es geht vielmehr um die Vermeidung von Barrieren – nicht um die Eliminierung aller analogen Optionen. Die Barrierefreiheit soll gewährleisten, dass Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen gleichberechtigt Zugang zur Gesundheitsversorgung haben.
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen nennt Barrierefreiheit im Gesundheitswesen ausdrücklich als mehrdimensionalen Anspruch, der neben baulichen Zugängen auch Kommunikation und Organisation umfasst. Dazu gehören unter anderem barrierearme Webseiten und Online-Terminvergaben – aber im Kontext des Gesamtzugangs zur Versorgung, nicht als alleiniger Kanal.
Entsprechend wird in fachlichen Empfehlungen und Leitfäden zur barrierefreien Organisation medizinischer Leistungen betont, dass analoge Alternativen wie telefonische Terminvereinbarung oder die Vereinbarung vor Ort weiterhin angeboten werden müssen, selbst wenn digitale Buchungstools vorhanden sind. Barrierefreie Angebote allein über digitale Wege reichen nicht aus, wenn Patientinnen und Patienten auf andere Zugänge angewiesen sind.“
Edeltraut Krause von der LSV NRW ist Mitglied im Patientennetzwerk NRW und hat zu dem von vielen Ärzten und Fachärzten benutzten Terminvergabesystem Doctolib folgende Infos zur Verfügung gestellt:
Der Seniorenbeirat Recklinghausen setzt sich seit Jahren für die Kampagne der BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren Organisationen) „Leben ohne Internet – geht’s noch“ ein, vermittelt aber mit seinem Angebot „Digitale Lotsendienste“ und der Beratung im Senioren-Internetcafé Lösungen zu den Herausforderungen des Internets. Darüber hinaus bietet der Seniorenbeirat in Kooperation mit der Sparkasse Vest mehrmals im Jahr Schulungen zum Onlinebanking für Sparkassenkunden an.
Das Seniorenbüro ist im K 17 Info Center der Diakonie am Kaiserwall zu finden und bietet eine Vielzahl von Angeboten und Unterstützungen für ältere Menschen an. Jeweils am Mittwoch von 10:00 bis 13:00 Uhr werden Fragen, Anregungen und Anliegen entgegengenommen und über die vielfältigen Angebot des AK Kultur informiert.
Text: N.Jandt und Dr. Karsten Kollecker
Foto: Pixabay von hillside7
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